Nur für Forschungszwecke
Kurz gesagt Die Kennzeichnung legt fest, dass eine Substanz für Versuche im Labor bestimmt ist und nicht für den menschlichen Verzehr. Sie ist eine Zweckbestimmung und kein Qualitätsurteil.
Ware mit dieser Kennzeichnung ist weder Arzneimittel noch Lebensmittel noch Kosmetikum. Sie durchläuft keine arzneimittelrechtliche Zulassung und darf entsprechend nicht als etwas angeboten werden, das am Menschen verwendet wird.
Für den Shop heisst das konkret: Produktseiten nennen Substanz, Sequenzlänge, CAS-Nummer, Vialgrösse, Reinheitsspezifikation und Zertifikate — und keine Angaben zur Anwendung an Menschen oder Tieren.
Die Angabe ist eine Zweckbestimmung und kein Qualitätsurteil. Sie sagt weder, dass die Ware minderwertig ist, noch dass sie besonders gut ist. Sie sagt, dass die Substanz nicht als Arzneimittel, Lebensmittel oder Kosmetikum in Verkehr gebracht wird und nicht für den menschlichen Verzehr bestimmt ist.
Aus dieser Bestimmung folgt, worüber ein Anbieter schweigt: keine Mengenangaben pro Person, keine Zeitpläne, keine Aussagen über Veränderungen im Körper, keine Erfahrungsberichte. Das Schweigen ist kein Mangel an Information, sondern die Grenze, die das Werberecht für Heilmittel zieht: Was nicht als Arzneimittel zugelassen ist, darf auch nicht so beschrieben werden.
Wie dieser Shop die Grenze einhält und automatisch prüft, steht unter Redaktion und Quellen. Die vertraglichen Regeln dazu stehen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, weitere Fragen beantwortet die Seite Häufige Fragen.